Eltern
"Eltern sind keine Zaungäste sondern Mitwirkende."
- Steffen Reiche
Was wird von uns Eltern erwartet?
Uns liegt viel an einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern. Ideen und Vorschläge von Ihnen sind jederzeit willkommen.
Transparentes Arbeiten ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erziehern. Nur wenn die Eltern über Inhalte, Beweggründe und Zusammenhänge der Arbeit informiert und bei Entscheidungen mit einbezogen werden, können sie sich ein Bild vom Geschehen in der Kita machen. Und nur dann kann eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit gelingen.
Noch bevor es zur Aufnahme des Kindes kommt, bekommen die Eltern während einer ersten Elternversammlung Gelegenheit sich die Kita anzusehen. Die Eltern werden gebeten noch vor der Aufnahme des Kindes sich über unsere Konzeption zu informieren. Sie liegt in der Kita auf den Meetingpoints aus oder kann während der Krabbelgruppe ausgeliehen werden. Nur wenn die Inhalte der Konzeption auch den Vorstellungen der Eltern entsprechen, kann es zur konstruktiven Zusammenarbeit kommen.
Um transparent zu sein gibt es in der Kita regelmäßig:
- Elternversammlungen- sowohl zu bestimmten Themen für alle interessierten Eltern, als auch Versammlungen auf Gruppenebene – Einblick in Protokolle
- Verschiedene Dokumentationen und Präsentationen der täglichen Angebote und Projekte
- Elternbibliothek
- Kita-Ausschuss Versammlungen - Einblick in Protokolle
- Aktuelle Aushänge in der Info-Zentrale
- Elterngespräche- mindestens ein Entwicklungsgespräch im Jahr mit den Erziehern der Gruppe des Kindes
Nur wenn die Arbeit aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet wird, ist eine positive Weiterentwicklung möglich. Die Eltern werden auch in diesem Bereich ermuntert mit dem Team zusammenzuarbeiten.
Sie äußern ihre Wünsche und Vorschläge. Dazu nutzen sie Gespräche mit den Erziehern, den Kita-Ausschussmitgliedern oder sie äußern sich schriftlich und nutzen das Ratgeberhäuschen.
Da Eltern die ersten und wichtigsten Bindungspersonen ihres Kindes sind, bleiben sie unsere wichtigsten Partner in der Bildung und Erziehung in der KITA. Die Mitwirkungsrechte der Eltern, Erzieher und des Trägers sind im KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und im brandenburgischen KITA-Gesetz festgehalten.